Die Rückvergütung bekommt man nur, wenn man im Folgejahr einen entsprechenden Antrag stellt !
Beachten Sie dabei, das die “richtigen” Anträge gestellt werden, z.B. Voll- oder Teil - Entlastung.
Man kann auch seinen Servicepartner fragen, ob dieser kostenfrei die Anträge erstellen kann.
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