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Gaszähler Informationen und Tatsachen

Die üblicherweise zur Erfassung von Gasmengen eingesetzten Zähler, sind in der Regel “ Haushalts Balgengaszähler mit einer Eichgültigkeit von 8 Jahren ( früher 12 Jahre ). Der Grund der Verkürzung der Eichgültigkeit liegt in dem hohen Anteil falsch messender Zähler.

Nach 10 - 12 Jahren wurde bei ca. 36 % aller Gaszähler Abweichungen über der zulässigen Verkehrsfehlergrenze von 4 % festgestellt, was zu einer Verkürzung der Eichfrist führte.

So ist bereits das erfasste Gasvolumen Abweichungsbehaftet fehlerhaft, jedoch erfolgt nun die Umrechnung ( lt. Arbeitsblatt G 685 ) in kWh, durch Verrechnung einer Zustandszahl ( Z ) sowie einem Brennwertfaktor ( H ), woraus sich dann eine Näherung der gelieferten Energiemenge ergibt.


Die Zustandszahl ist ein Mittelwert, der aus dem gemessenen Wert einen Normwert macht, das z.B. durch die Druckreduzierung sich das Gas stark abkühlt und sich dabei verdichtet.


Die Brennwertzahl verändert sich ständig ( Minütlich ), denn der Gasmix kommt ja auch verschiedenen Gasfeldern mit unterschiedlichen Brennwerten, aber auch aus Biogasanlagen usw.

Ermittelt wird der Brennwert mit PGC Messgeräten ( Prozessgas - Chromatografen ) von denen jedoch keine Haushaltsnah, sondern wenn überhaupt nur in großen Haupttransportleitungen die Werte erfassen, die dann über das ganze Jahr zu einem Durchschnittswert umgerechnet werden.

Finanzgericht Düsseldorf 250

Luft und / oder Propan bzw. Buttan Gaseinspeisung ins Gasnetz ist erlaubt, jedoch muss der Versorger das Eichamt informieren, wenn dies länger als 7 Tage im Jahr geschieht. An kalten Tagen im Winter mit Spitzenverbrauch müssen die Gasmengen aus Gaslagerstätten entnommen werden, da die zugeführten Gasmengen nicht ausreichen. Alternativ speisen Netzbetreiber mittels “Spitzengasanlagen” Flüssiggas und Luft ein um den Gasdruck zu halten und / oder um teuren Zukauf von Spitzengasmengen zu vermeiden.

Eine eichfähige Messung ist hier nicht vorgeschrieben.


Fazit: So wie bei der “Rechtsprechung” bekommen sie ein Urteil, Recht oder Unrecht, das kann man ja so oder so sehen.

in Ihrer Gasabrechnung bekommen sie einen Verbrauchswert, nicht so falsch wie gewürfelt aber genau ist der auch nicht.

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