Die üblicherweise zur Erfassung von Gasmengen eingesetzten Zähler, sind in der Regel “ Haushalts Balgengaszähler mit einer Eichgültigkeit von 8 Jahren ( früher 12 Jahre ). Der Grund der Verkürzung der Eichgültigkeit liegt in dem hohen Anteil falsch messender Zähler.
Nach 10 - 12 Jahren wurde bei ca. 36 % aller Gaszähler Abweichungen über der zulässigen Verkehrsfehlergrenze von 4 % festgestellt, was zu einer Verkürzung der Eichfrist führte.
So ist bereits das erfasste Gasvolumen Abweichungsbehaftet fehlerhaft, jedoch erfolgt nun die Umrechnung ( lt. Arbeitsblatt G 685 ) in kWh, durch Verrechnung einer Zustandszahl ( Z ) sowie einem Brennwertfaktor ( H ), woraus sich dann eine Näherung der gelieferten Energiemenge ergibt.
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